Am
16. Juni 1994 wurde das Gesetz über Medizinprodukte (MPG)
vom deutschen Bundestag angenommen. Übergangsbestimmungen bestanden
bis zum 13. Juni 1998.
Die Betreiber von Medizinprodukten sind für die Einhaltung der Forderung des MP für die von ihnen genutzten Medizinprodukte verantwortlich. Einzelheiten hierzu werden in der Betriebsverordnung zum MPG geregelt. |